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Lernmedien fair kopieren und nutzen

Verantwortungsvolles Nutzen der Inhalte sichert langfristig die Qualität

Lehrmittel sind urheberrechtlich geschützt. Auf den 1. April 2020 ist eine revidierte Fassung des schweizerischen Urheberrechts in Kraft getreten. Die vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband koordinierte Kampagne «Fair kopieren und nutzen» will die Lehrpersonen darüber aufklären, welche Lernmaterialien wie verwendet werden dürfen, ohne das Copyright zu verletzen.

Lehrerinnen und Lehrer gestalten ihren Unterricht individuell. Die Basis bildet das Leitlehrwerk in den einzelnen Fächern. Aufgrund des Lernstandes der Schülerinnen und Schüler und der persönlichen Neigungen der Lehrpersonen fügen sie dem Leitlehrwerk weitere Lernmaterialien bei. Diese holen sie sich aus verschiedenen Quellen, sei dies aus dem Internet oder anderen Lehrmitteln. Häufig geschieht die Vorbereitung in Vorbereitungsgruppen und so finden die ergänzenden Materialien Verbreitung über die eigenen Klassen hinaus.

Richtiger Umgang
Dass nicht einfach alles Lernmaterial frei verfügbar ist und nach Lust und Laune verwendet und verbreitet werden darf, dafür fehlt oftmals das Bewusstsein. Das Kopieren geschieht ja nicht in böser Absicht, sondern man will das Beste für die Kinder, man versucht dem Druck des knappen Budgets auszuweichen und mit Kopieren den Kauf eines Lehrwerks zu umgehen. Doch wie man beim Einkauf der Lebensmittel im Supermarkt bei knappem Budget nicht einfach die Teigwaren, ohne zu zahlen, mitnehmen kann, so wenig dürfen die Lehrpersonen Diebstahl an geistigem Eigentum begehen. Darum handelt es sich schlussendlich. Das schweizerische Urheberrecht regelt den Umgang mit dem geistigen Eigentum, wie es z. B. die Lehrmittel darstellen. Auf den 1. April 2020 ist eine revidierte Fassung des Gesetzes in Kraft getreten, die das Urheberrecht an das Internetzeitalter anpasst.

Qualität hat ihren Preis
Dass sich Lehrpersonen an das geltende Gesetz halten, ist nicht nur moralisch begründet, sondern liegt in ihrem ureigenen Interesse. Lehrmittel werden von Verlagen entwickelt, die alle mit dem Erlös aus dem Verkauf die Entwicklung und Produktion finanzieren. Diese ist sehr aufwendig und kostspielig. Sie wird noch anspruchsvoller durch die Herausforderungen des digitalen Wandels. Die hohe Qualität in inhaltlicher, didaktischer, sprachlicher und gestalterischer Sicht wird durch die Mitarbeit verschiedener Personen erreicht. Es braucht eine Projektleitung, eine fachdidaktische Beratung, Autorinnen und Autoren, Illustratoren, Grafiker, Lektorinnen. Das Werk muss gesetzt, gedruckt oder auf die Plattform im Internet gestellt werden. Fehlt den Verlagen das Geld, weil die Werke nicht gekauft, sondern kopiert werden, hat das unweigerlich Einfluss auf die Qualität der kommenden Lernmedienentwicklung. Ein Teufelskreis hat begonnen.

Die Lehrpersonen sensibilisieren
Aufgrund dieser Erkenntnis haben der Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz, die Verwertungsgesellschaft ProLitteris sowie zahlreiche Lehrmittelverlage unter der Führung des Schweizer Buchhändler- und Verleger- Verband die Kampagne «Fair kopieren und nutzen» (www.fair-kopieren.ch) gestartet. Ziel ist es, die Lehrpersonen zu informieren, wie sie die verschiedenen Lernmaterialien im Schulalltag verwenden dürfen, ohne Copyrights zu verletzen.

Weitere Information rund um die Vervielfältigung von Lernmedien finden Sie auf www.fair-kopieren.ch

 

 

Was dürfen Lehrpersonen?

Ausschnitte aus Textwerken

Erlaubt

  • Zeitungs- und Zeitschriftenartikel oder einzelne, nicht zusammenhängende Buchkapitel für die eigene Klasse vervielfältigen
  • Ausschnitte zu eigenen Unterrichtsunterlagen zusammenstellen

Nicht erlaubt

  • Ausschnitte via Internet teilen (inkl. Social Media)
  • Zusammenstellungen von Ausschnitten an andere Lehrpersonen verteilen

 

Bildwerke, Fotografien

Erlaubt

  • Veröffentlichte Abbildungen und Fotos für die Klasse kopieren, scannen und speichern

Nicht erlaubt

  • Bildwerke ausserhalb der Klasse oder ausserhalb des Lehrplans verwenden (z. B. zur reinen Unterhaltung)
  • Bildwerke via Internet teilen (inkl. Social Media)

 

Ablagen und Archive

Erlaubt

  • Werkausschnitte zur internen Dokumentation auf einer Festplatte oder einem Server speichern
  • Gespeicherte Werkausschnitte in der Klasse wiederverwenden

Nicht erlaubt

  • Werkausschnitte für andere Lehrpersonen bereitstellen
  • Aus fremden Werken eigene Lehrmittel herstellen und verbreiten

 

Vollständige Textwerke

Erlaubt

  • Erworbene Zeitungen, Zeitschriften und Bücher im Unterricht abgeben oder ausleihen
  • Texte in der Klasse vortragen lassen
  • Dateien und Plattformen so verwenden, wie es die Lizenzverträge vorsehen

Nicht erlaubt

  • Werke, die im Handel erhältlich sind, vollständig oder fast vollständig kopieren, scannen, speichern oder via Internet teilen (inkl. Social Media)